AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen NexusProjekt Inh. Susanne Thielsch

Stand: 09.05.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen NexusProjekt – Susanne Thielsch nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Auftraggebern.

1.2 Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • freiberufliche Vertriebsunterstützung,
  • B2B-Akquise,
  • Projektarbeit,
  • Projektkoordination,
  • operative Unterstützung,
  • Back-Office und Organisation,
  • Beratung,
  • Training,
  • Coaching,
  • Seminare,
  • Workshop-Durchführung,
  • Erstellung von Konzepten, Unterlagen, Auswertungen und Präsentationen.

1.3 Diese AGB gelten vorrangig gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen oder schriftliche Nebenabreden gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme,
  • Annahme per E-Mail,
  • Unterzeichnung eines Angebots,
  • schriftliche Beauftragung,
  • ausdrückliche Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin,
  • oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme nach vorheriger Abstimmung.

2.3 Maßgeblich für Art, Umfang, Zeitrahmen und Vergütung der Leistung sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, die Auftragsbestätigung oder eine individuell getroffene Vereinbarung.

2.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Abstimmung. Daraus entstehender Mehraufwand kann zusätzlich vergütet werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen selbstständig, eigenverantwortlich und nach bestem fachlichen Wissen.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein konkretes Werk oder ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet die Auftragnehmerin eine Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Das passt insbesondere zu Beratung, Akquiseunterstützung, Projektarbeit, Coaching, Training und operativer Unterstützung. Dienstverträge verpflichten zur Leistung der versprochenen Dienste, während Werkverträge auf die Herstellung eines vereinbarten Werkes gerichtet sind.

3.3 Ein bestimmter Auftragseingang, Umsatz, Fördermittelbescheid, Projekterfolg, Zertifizierungserfolg, Vertragsabschluss, Kundengewinn oder wirtschaftliches Ergebnis wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Leistung nach pflichtgemäßem Ermessen zu strukturieren, soweit keine konkreten Vorgaben des Auftraggebers entgegenstehen.

3.5 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, rechtliche, steuerliche oder behördliche Prüfungen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Eine Rechts- oder Steuerberatung wird nicht erbracht.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Kontaktperson, die für Abstimmungen, Freigaben und Rückfragen erreichbar ist.

4.3 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

4.4 Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

4.5 Soweit Leistungen auf Grundlage von Kundendaten, Unternehmensdaten, Projektunterlagen, behördlichen Vorgaben oder internen Entscheidungen des Auftraggebers erbracht werden, bleibt der Auftraggeber für deren Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Aktualität verantwortlich.

5. Termine, Fristen und Leistungszeiten

5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Unverbindliche Zeitangaben dienen der Planung und begründen keinen Verzug.

5.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, technischer Störungen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verspäteter Freigaben oder sonstiger nicht von der Auftragnehmerin zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

5.4 Bei kurzfristigen Einsätzen, Engpass-Hilfe oder operativer Unterstützung wird der konkrete Einsatzrahmen individuell abgestimmt.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

6.2 Die Abrechnung kann insbesondere erfolgen als:

  • Stundenhonorar,
  • Tagessatz,
  • Monatspauschale,
  • Projektpauschale,
  • Workshop- oder Seminarhonorar,
  • Erfolgskomponente, sofern ausdrücklich vereinbart,
  • oder Kombination mehrerer Vergütungsmodelle.

6.3 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.5 Bei umfangreichen Projekten, länger laufenden Einsätzen oder externen Kosten kann die Auftragnehmerin Abschlagszahlungen, Vorschüsse oder Teilzahlungen verlangen.

6.6 Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen, Materialkosten, Fremdkosten, Lizenzkosten oder sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, sofern sie zur Leistungserbringung erforderlich sind und nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

6.7 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

7. Leistungsänderungen und Zusatzaufwand

7.1 Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, wird der dadurch entstehende Aufwand gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.2 Dies gilt insbesondere für:

  • zusätzliche Abstimmungen,
  • zusätzliche Auswertungen,
  • neue oder geänderte Konzepte,
  • zusätzliche Präsentationen,
  • zusätzliche Kundentermine,
  • kurzfristige Prioritätswechsel,
  • zusätzliche Projektkoordination,
  • zusätzliche Dokumentation,
  • nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Unterlagen.

7.3 Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber auf absehbaren erheblichen Mehraufwand hinweisen.

8. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

8.1 Soweit ausdrücklich ein Werk geschuldet ist, zum Beispiel ein konkretes Konzept, eine Präsentation, ein Dokument, eine Auswertung oder ein sonstiges Arbeitsergebnis, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Auftraggeber.

8.2 Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel konkret in Textform mitzuteilen.

8.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung und nutzt der Auftraggeber das Arbeitsergebnis, gilt es als abgenommen, sofern die Auftragnehmerin auf diese Folge hingewiesen hat.

8.4 Geringfügige Abweichungen, Geschmackssachen oder nachträgliche Änderungswünsche gelten nicht als Mangel, sofern die vereinbarte Funktion und der vereinbarte Leistungszweck erfüllt sind.

9. Stornierung, Ausfall und Terminverschiebung

9.1 Vereinbarte Termine für Beratung, Coaching, Training, Workshops, Projekttermine oder operative Einsätze sind verbindlich, sofern sie bestätigt wurden.

9.2 Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis 7 Kalendertage vor dem Termin möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.3 Bei Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallpauschalen:

  • bis 7 Kalendertage vor Termin: kostenfrei,
  • 6 bis 3 Kalendertage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
  • weniger als 3 Kalendertage vor Termin: 80 % des vereinbarten Honorars,
  • Nichterscheinen oder Absage am selben Tag: 100 % des vereinbarten Honorars.

9.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9.5 Bereits entstandene Reise-, Vorbereitungs-, Material- oder Fremdkosten sind unabhängig von der Ausfallpauschale zu erstatten.

9.6 Muss die Auftragnehmerin einen Termin aus wichtigem Grund verschieben, insbesondere wegen Krankheit oder höherer Gewalt, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Zusammenarbeit, Kommunikation und Freigaben

10.1 Die Kommunikation erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder persönlich.

10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Freigaben, Entscheidungen und Rückmeldungen zeitnah zu erteilen.

10.3 Verzögert sich ein Projekt aufgrund ausstehender Rückmeldungen, Freigaben oder Informationen des Auftraggebers, kann sich der vereinbarte Zeitplan entsprechend verschieben.

10.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Zwischenstände, offene Punkte und nächste Schritte zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Abstimmung vorzulegen.

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.

11.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Kalkulationen, Strategien, Projektunterlagen, interne Abläufe, Vertragsinhalte und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.

11.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11.4 Die Auftragnehmerin darf vertrauliche Informationen nur verwenden, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

11.5 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

12. Datenschutz

12.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

12.2 Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die er der Auftragnehmerin zur Verfügung stellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

12.3 Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

12.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass personenbezogene Daten rechtmäßig an die Auftragnehmerin übermittelt werden dürfen.

13. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

13.1 Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin, insbesondere Konzepte, Präsentationen, Vorlagen, Texte, Schulungsunterlagen, Prozessbeschreibungen, Auswertungen, Strategien und sonstige Unterlagen, bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Auftragnehmerin.

13.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten eigenen Geschäftszweck.

13.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.

13.4 Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Checklisten, Muster, Strukturen, Know-how und Arbeitsmittel der Auftragnehmerin bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.

13.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Schulungsunterlagen, Konzepte oder Vorlagen ohne Zustimmung der Auftragnehmerin an Dritte weiterzugeben oder selbst als eigene Leistung weiterzuverwerten.

14. Referenznennung

14.1 Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt hat.

14.2 Ohne Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung von Namen, Logos, Projektdetails oder vertraulichen Informationen.

15. Haftung

15.1 Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

15.2 Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften.

15.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

15.4 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Grundlage der Leistung getroffen werden, sofern die Auftragnehmerin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen geliefert hat.

15.6 Die Auftragnehmerin haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Vertragsabschlüsse, ausgebliebene Förderungen, ausbleibende Genehmigungen, ausbleibende Umsätze oder sonstige mittelbare wirtschaftliche Erwartungen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

15.7 Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Ein vollständiger Ausschluss der Haftung für Leben, Körper, Gesundheit oder grobes Verschulden wäre in AGB problematisch; das BGB enthält dazu ausdrückliche Klauselverbote.

16. Keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung

16.1 Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder verbindliche Fördermittelberatung.

16.2 Einschätzungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen, projektbezogenen oder vertrieblichen Fragestellungen ersetzen keine Prüfung durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Behörden, Zertifizierungsstellen oder sonstige Fachstellen.

16.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtlich, steuerlich oder behördlich relevante Entscheidungen eigenverantwortlich prüfen zu lassen.

17. Coaching, Training und Beratung

17.1 Coaching-, Trainings- und Beratungsleistungen dienen der Unterstützung, Strukturierung, Reflexion, Wissensvermittlung und Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten.

17.2 Ein bestimmter persönlicher, beruflicher, wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht garantiert.

17.3 Der Auftraggeber beziehungsweise die teilnehmende Person bleibt für Entscheidungen, Umsetzungen und Ergebnisse eigenverantwortlich.

17.4 Coaching und Training ersetzen keine psychotherapeutische, medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung.

18. Projektentwicklung, Vertrieb und Akquise

18.1 Bei Leistungen in Projektentwicklung, Vertrieb und Akquise unterstützt die Auftragnehmerin insbesondere bei Strukturierung, Kontaktaufbau, Nachverfolgung, Unterlagenerstellung, Abstimmung, Projektkommunikation und operativer Bearbeitung.

18.2 Ein bestimmter Projektabschluss, Vertragsabschluss, Grundstückssicherung, Genehmigungserfolg, Investorenerfolg, Kundengewinn oder Umsatz wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

18.3 Entscheidungen über Verhandlungen, Vertragsabschlüsse, wirtschaftliche Konditionen, Projektrisiken und Umsetzungsschritte trifft ausschließlich der Auftraggeber.

18.4 Die Auftragnehmerin ist nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben, sofern keine ausdrückliche Vollmacht erteilt wurde.

19. Einsatz als externe operative Unterstützung

19.1 Bei Einsätzen als externe operative Unterstützung bleibt die Auftragnehmerin selbstständig tätig.

19.2 Es wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

19.3 Die Auftragnehmerin unterliegt keiner arbeitsrechtlichen Weisungsgebundenheit hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Art der Durchführung, soweit dies nicht aufgrund der konkreten Leistung organisatorisch erforderlich und abgestimmt ist.

19.4 Der Auftraggeber hat keine Befugnis, die Auftragnehmerin wie eine Arbeitnehmerin in die eigene Organisation einzugliedern.

19.5 Die konkrete Abstimmung von Aufgaben, Prioritäten, Terminen und Kommunikationswegen bleibt zulässig.

20. Fremdleistungen und Dritte

20.1 Die Auftragnehmerin darf nach Abstimmung mit dem Auftraggeber geeignete Dritte oder externe Dienstleister hinzuziehen, sofern dies zur Auftragserfüllung zweckmäßig ist.

20.2 Kosten externer Dienstleister werden nur dann an den Auftraggeber weiterberechnet, wenn diese vorher abgestimmt wurden.

20.3 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungen Dritter, die der Auftraggeber selbst beauftragt hat.

21. Unterlagen, Daten und Aufbewahrung

21.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Kopien wichtiger Unterlagen, Daten und Informationen aufzubewahren.

21.2 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Unterlagen dauerhaft zu archivieren, sofern keine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht besteht.

21.3 Nach Beendigung des Vertrags kann die Auftragnehmerin Unterlagen und Daten nach Ablauf angemessener Fristen löschen oder vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

22. Aufrechnung und Zurückbehaltung

22.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

22.2 Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

23. Vertragslaufzeit und Kündigung

23.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

23.2 Bei laufenden Einsätzen oder Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende kündigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

23.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

23.4 Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Beendigungszeitpunkt zu vergüten.

23.5 Vorbereitungsleistungen, reservierte Einsatzzeiten, Reiseaufwand und entstandene Fremdkosten können gesondert berechnet werden, soweit sie angefallen sind.

24. Schlussbestimmungen

24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

24.2 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin.

24.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach § 306 BGB bleibt der Vertrag bei unwirksamen oder nicht einbezogenen AGB-Bestimmungen im Übrigen grundsätzlich wirksam; an deren Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

24.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.